Feuerwerk-Verbot in der halben Schweiz 28.7.2006
Trotz des vorläufigen Endes der Hitzewelle in der Schweiz besteht an vielen Orten nach wie vor Waldbrandgefahr. Mindestens 12 Kantone haben Feuerwerke und Feuer am 1.August verboten.
Strikt sind ZH, GL, SG und AI. In ihren Gebieten sind offene Feuer im Freien, Höhenfeuer und Feuerwerk generell untersagt. In Zürich gilt das Verbot selbst für Holz-, Holzkohleund Kohlegrills auf Balkonen und Terrassen. Würste dürfen nur mit Gas und Strom gebraten werden.
Grund für das Verbot ist, dass selbst kleinste Funkenwürfe schwer wiegende Waldbrände verursachen können.
Strikt sind ZH, GL, SG und AI. In ihren Gebieten sind offene Feuer im Freien, Höhenfeuer und Feuerwerk generell untersagt. In Zürich gilt das Verbot selbst für Holz-, Holzkohleund Kohlegrills auf Balkonen und Terrassen. Würste dürfen nur mit Gas und Strom gebraten werden.
Grund für das Verbot ist, dass selbst kleinste Funkenwürfe schwer wiegende Waldbrände verursachen können.

