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Mehrere Kantone mit Ausnahmeregelungen
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Meldungstext - Inland

Mehrere Kantone mit Ausnahmeregelungen 28.7.2006
Weitere Kantone haben zwar ebenfalls Feuerund Feuerwerkverbote, lassen aber Ausnahmen zu, wenn sie von den Gemeinden bewilligt werden.
Erlaubt sind teilweise auch gesicherte und von der Feuerwehr beaufsichtigte Plätze für Feuerwerk sowie Feuer. Diese Regelung gilt in AR, VD, VS, FR, JU, GE und TI, dem Norden Graubündens und den Bündner Südtälern Bergell, Misox und Calancatal sowie dem Berner Jura. Der Kanton Bern überlässt es den Regierungsstatthaltern und Gemeinden, eine Regelung zu treffen.
Feuerverbote liegen in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden.