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Südanflug-Gegner vor Gericht abgeblitzt
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Meldungstext - Inland

Südanflug-Gegner vor Gericht abgeblitzt 30.8.2006
Die Beschwerdeverfahren gegen die Südanflüge und das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich werden definitiv zusammengelegt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Zusammenlegung beider Beschwerdeverfahren führe zu keiner massiven Verfahrensverzögerung, rechtfertigten die Richter ihren Entscheid. Damit trat das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde der Südanflug-Gegner ein.
Die Vereinigung beider Verfahren war von der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Ende Juni 2006 verfügt worden. Dagegen hatten die Gegner Beschwerde eingereicht.