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Wer fischen will muss büffeln
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Meldungstext - Inland

Wer fischen will muss büffeln 30.8.2006
Ab 2009 müssen Angler und Anglerinnen ausreichende Sachkenntnisse nachweisen, um eine Fangberechtigung zu bekommen.
Das sieht die Fischereiverordnung vor, die der Bundesrat den neuen Tierschutzvorschriften angepasst hat. Vorgesehen sind Kurse über Artenkenntnis und die tierschutzgerechte Behandlung des Fangs. Diese Ausbildung gibt es in 23 Kantonen bereits, in 7 ist sie Pflicht.
Ferner werden die Schonmassnahmen für Hecht und Barsch, die nicht mehr gefährdet sind, aufgehoben. Für den Rois du Doubs und die Nase sowie weitere stark gefährdete Spezies gilt dagegen neu ein Fangverbot.