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Primaten-Versuchsverbot nicht absolut
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Meldungstext - Inland

Primaten-Versuchsverbot nicht absolut 4.11.2009
Das Bundesgericht hat in seiner Begründung zum Verbot der beiden Affenversuche an der ETH und Universität Zürich fest gehalten, dass es sich dabei um kein absolutes "Nein" handelt. Massgebend für die Zulässigkeit von Tierversuchen sei die Gewichtung der einzelnen Interessen, nicht das auf einer Skala gemessene Leiden der Tiere, so das Gericht. Bei der Interessenabwägung habe man berücksichtigt, dass die die Rhesusaffen eine besondere Nähe zum Menschen haben, hiess es weiter. So wurden zu erwartende Forschungsergebnisse zwar berücksichtigt, aber nicht über den Tierschutz gestellt.