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Freisprüche im Jungfrau-Prozess
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Meldungstext - Inland

Freisprüche im Jungfrau-Prozess 20.11.2009
Der Unfall mit sechs toten Soldaten an der Jungfrau vom 12.Juli 2007 ist laut Militärjustiz nicht auf Fehler der beiden Bergführer zurückzuführen. Das Miliärgericht 7 sprach die beiden von Schuld und Strafe frei. Die beiden Bergführer waren wegen dem Unglück an der Jungfrau der mehrfachen fahrlässigen Tötung und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften angeklagt worden. Der 47-jährige Angeklagte erhält eine Entschädigung von 75'000 Franken, sein 34-jähriger Kollege 90'000 Franken, wie das Gericht in Chur bekannt gab. Gegen das Urteil kann innert fünf Tagen Rekurs eingelegt werden.