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Verteidigung: Tour sorgfältig geplant
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Meldungstext - Inland

Verteidigung: Tour sorgfältig geplant 20.11.2009
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Verteidigung: Diese hatte plädiert, der Anklage sei es nicht gelungen, den Sachverhalt präzise darzustellen. Beim Unglück habe in der Jungfrauregion nicht erhebliche, sondern nur mässige Lawinengefahr geherrscht, zitierten die Verteidiger ihr Entlastungsgutachten für die Angeklagten. Die Tour sei von ihren Mandanten sorgfältig geplant worden, so die Verteidigung weiter. Die Anklage hatte für die beiden Bergführer bedingte Freiheitsstrafen von je neun Monaten gefordert. Sie sollten sich zudem mit je 1500 Franken an den Untersuchungskosten beteiligen.