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Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten
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Meldungstext - Inland

Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten 1.2.2010
Finanzminister Hans-Rudolf Merz will keinen Passus über gestohlene Daten in die Doppelbesteuerungsabkommen einfügen. Dass auf Grund solcher Daten keine Amtshilfe möglich ist, soll aber in einem eigenen Gesetz festgehalten werden. Das EFD habe sich für diesen Weg entschieden, sagte ein Sprecher. Die Frage, ob bei gestohlenen Daten Amtshilfe gewährt werde, sei nicht verhandelbar. Eine Verordnung, die später in ein Gesetz umgewandelt werden soll, sei bis Ende April in Vernehmlassung. Doch schon nach heutigen Recht könne bei gestohlenen Kundendaten die Amtshilfe verweigert werden, hiess es.