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Kindersitzpflicht gilt nicht absolut
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Meldungstext - Inland

Kindersitzpflicht gilt nicht absolut 2.2.2010
Kinder unter 12 Jahren müssen künftig im Auto in einer Babyschale, einem Kindersitz oder auf einem speziellen Sitzpolster sitzen, hat der Bundesrat im Herbst beschlossen. Weil auf dem Markt bestimmte Produkte fehlen, wird nun aber eine Ausnahme eingeführt. Auf Sitzen, die statt einem Dreipunktenur mit einem Beckengurt ausgestattet sind, dürfen Kinder ab Sieben weiterhin ohne spezielle Vorrichtung sitzen. Dies hat das Bundesamt für Strassen verfügt. Für über 7-Jährige gibt es nämlich keine Sitze, die mit einem Beckengurt befestigt werden können. Die Vorschrift könnte also gar nicht umgesetzt werden.