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Datendieb muss mit Verfahren rechnen
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Meldungstext - Inland

Datendieb muss mit Verfahren rechnen 5.2.2010
Der mutmassliche Datendieb, der den deutschen Behörden Daten von rund 1500 Steuersündern mit Schweizer Konten verkauft hat, muss in der Schweiz mit einem Strafverfahren rechnen. Sobald sein Name bekannt sei, werde die Bundesanwaltschaft von Amtes wegen ein Verfahren eröffnen, sagte die Bundespräsidentin. Sonst würde man geradezu dazu einladen, Daten "irgendwo abzusaugen" und zu verkaufen. Leuthard betonte, dass die Schweiz nichts damit zu tun habe, wenn Berlin diese Daten kaufe und auch verwende. Die Schweiz bemühe sich aber eine Kopie der Daten aus Deutschland zu erhalten.