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Gutachten kritisiert IV-Verfahren
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Meldungstext - Inland

Gutachten kritisiert IV-Verfahren 9.3.2010
Wer in der Schweiz eine IV-Rente beantrage, erhalte kein faires Verfahren: Das sagt Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller, wie "10vor10" berichtet. Die Kritik am IV-Prozedere ist scharf: Die gegenwärtige Ausgestaltung des Verfahrens genüge dem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 der Europ. Menschenrechtskonvention) nicht, heisst es in einem Gutachten, das Müller mitverfasste. Müller richtet seine Kritik am IV-Verfahren vor allem gegen die 18 Medizinischen Abklärungsstellen MEDAS. Diese erstellen Gutachten zu Handen der IV. Es bestünden Zweifel an der Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung.