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Swisscom von Millionenbusse befreit
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Meldungstext - Inland

Swisscom von Millionenbusse befreit 9.3.2010
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission Weko gegen die Swisscom verhängte Rekordbusse von 333 Mio. Fr. aufgehoben. Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keinen Preismissbrauch betrieben, wie das Unternehmen mitteilte. Bei der Untersuchung der sogenannten Mobilterminierungsgebühren 2002 ortete die Weko einen Missbrauch betreffend der Marktstellung der Swisscom. Zwar wurde die Marktbeherrschung vom Gericht bestätigt, nicht aber deren Missbrauch. Das Urteil kann nun noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.