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Pensionskassen sollen Berater nennen
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Meldungstext - Inland

Pensionskassen sollen Berater nennen 10.3.2010
Der Ständerat hat beschlossen, dass die Berufsvorsorgeeinrichtungen ihre Berater und Anlagemanager im Jahresbericht ausweisen müssen. Bisher stemmte sich der Ständerat gegen diese Pflicht. Simonetta Sommaruga SP/BE hatte im Rat gemahnt, dass nach der wuchtigen Ablehnung der Rentensenkung vom Sonntag die Pensionskassen nicht umhinkämen, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Mit einer Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Diese Uneinigkeit betrifft die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde.