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Ausreise wegen vorgetäuschter Attacke
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Meldungstext - Inland

Ausreise wegen vorgetäuschter Attacke 11.3.2010
Die wegen einer vorgetäuschten rassistischen Attacke verurteilte 28-jährige Brasilianerin muss die Schweiz verlassen. Ihre Aufenthaltsbewilligung wurde nicht mehr verlängert. Die Frau war im Dezember 2009 vom Bezirksgericht Zürich wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte sich mit einem Messer selber verletzt und danach angegeben, Opfer einer Neonazi-Attacke geworden zu sein. Die Brasilianerin muss die Schweiz bis Ende Monat verlassen. Sie teilte den Behörden bereits mit, sie akzeptiere den Entscheid und werde ausreisen.