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Keine Entschädigung für Barbesitzer
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Meldungstext - Inland

Keine Entschädigung für Barbesitzer 12.3.2010
Die Stadt Zürich weigert sich, den ehemaligen Betreibern der "Nervous"-Bar Schadenersatz in der Höhe von 550'000 Fr. zu bezahlen. Jens Gloor und Carlos Garotta seien nach Ansicht des Stadtrates bis zu einem Gewissen Grad selber Schuld, dass die Bar geschlossen wurde. Die Barbetreiber hätten die Möglichkeit gehabt, ihr Lokal ohne Unterbruch zu betreiben. Sie hätten laut amtlicher Mitteilung nur ein Gesuch um nachträgliche Bewilligung einreichen müssen. Dies hätten sie unterlassen, obwohl sie darauf hingewiesen worden seien. Den Barbetreibern steht es nun offen, per Rechtsweg das Geld einzufordern.