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Per Zivilrecht zur Verantwortung ziehen
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Meldungstext - Inland

Per Zivilrecht zur Verantwortung ziehen 13.3.2010
Der scheidende Direktor der Finanverwaltung spricht sich weiter dafür aus, dass die Ex-UBS-Manager auf zivilrechtlichem Weg belangt werden müssen. Die UBS habe sich dies auch überlegt, "befürchtete aber, dass so jahrelang dreckige Wäsche gewaschen würde". Für die Aufund Verarbeitung des Geschehenen wäre ein zivilrechtlicher Prozess wichtig gewesen, so Siegenthaler. Im Oktober 2008 sei klar geworden, dass der Bund Kapital einschiessen müsse. Er habe einen Antrag "für die grösste Einzelausgabe der Geschichte der Eidgenossenschaft" stellen müssen, so Siegenthaler. "Es ging mir nicht gut."