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Urteil zur tödlichen Pfadiübung
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Meldungstext - Inland

Urteil zur tödlichen Pfadiübung 2.7.2010
Bedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz: Dieses Urteil wurde gegen den Überlebenden einer Pfadiübung in Adliswil/ZH vom November 2008 gefällt. Die Höhe der bedingten Geldstrafe beträgt 90 Tagsätze zu 40 Fr. Zudem muss der 18-jährige Verurteilte eine Busse bezahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland mit. Bei der Pfadiübung hatte der Verurteilte mit einem 16-jährigen Kollegen einen selbst gebastelten Feuerwerkskörper gezündet. Wegen einem Fehler explodierte die Ladung ohne Verzögerung und tötete den 16-Jährigen.